ok die Frage ist Müll, die Antwort von @Anders ist allerdings auch nicht ganz korrekt, denn ein Arbeitsloser kann einen Nebenjob, z.B. 400,00 € Job haben und somit immer noch arbeitslos.
Ich traute das Nebenjob nicht zu, da ich damals als Reinigungskraft im Nebenjob gearbeitet hatte, ich bekam das Lohn in Höhe von 165 Euro, ich dürfte aber nur 33 Euro behalten, und den Rest überwies ich an das Arbeitsamt, obwohl ich verheiratet war und mein Ex-Mann hat wenig Einkommen. Doch ich besc...
Ich traute das Nebenjob nicht zu, da ich damals als Reinigungskraft im Nebenjob gearbeitet hatte, ich bekam das Lohn in Höhe von 165 Euro, ich dürfte aber nur 33 Euro behalten, und den Rest überwies ich an das Arbeitsamt, obwohl ich verheiratet war und mein Ex-Mann hat wenig Einkommen. Doch ich beschwerte mich an das Arbeitsamt, da ich Geld für Schuleinführung brauchte, doch bekam ich eine gute Nachricht, kriegte Stütze von Bedarfgemeinschaft mehr. Habe an Jobcenter gefragt, wie hoch darf ich behalten, dass ich als alleinerziehend bin, also ich darf nur 100 Euro behalten, den Rest von 65 Euro an AA überweisen. Also sage ich Nebenjob Nein Danke, während ich arbeitslos bin. Ich suche bestens eine richtige Stelle mit vollen Gehalt statt vom Staat zu leben. So wars.
Oder ist etwa Schwarzarbeit gemeint?