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Supermarkt verbietet Blindenhund - kein Einzelfall

Eine blinde Frau aus Bochum, die in Begleitung ihrer Tochter einen Supermarkt betreten hatte, hat ihren Einkauf abgebrochen, weil ihr Führhund in der Filiale nicht geduldet wurde. Das berichtet "DerWesten". 
Verletzend und demütigend sei das gewesen, zitiert "DerWesten" die Tochter der blinden Frau. Andere Kunden hätten das Blindenhund-Verbot auch nicht verstanden. Ein Angestellter habe gesagt, dass die blinde Frau doch ihren Blindenstock nutzen solle.


Ein ähnlicher Fall hatte sich in diesem Sommer dem "Solinger Tageblatt" zufolge im nordrhein-westfälischen Solingen abgespielt. Dort war eine blinde Frau in Begleitung ihres Freundes nicht mit dem Hund in einen Edeka-Laden gelassen worden.
Hygiene versus Toleranz
Hunde werden in der Regel aus hygienischen Gründen in Supermärkten nicht toleriert. „Es macht keinen Unterschied , ob Blindenhund oder normaler Hund", zitiert die Zeitung den Edeka-Marktleiter.
Die Bochumer Filialleiterrin, die den Vorfall bedauert, sagte dagegen zu "DerWesten", das Verbot dürfe bei Führhunden nicht gelten. Dem Bericht zufolge gilt bei der Supermarktkette Rewe seit Jahren die Entscheidung, „Blindenführhunde (...) ohne Ausnahme und deutschlandweit zu tolerieren“.
Bei Edeka beispielsweise gibt es eine solche deutschlandweite einheitliche Regelung für Blindenhunde nicht, sagte eine Unternehmenssprecherin der Huffington Post. Der Edeka-Marktleiter aus Solingen hatte auch gegenüber dem "Solinger Tageblatt" argumentiert, man habe der Frau angeboten, ihr die gewünschten Waren vor die Tür zu bringen. Außerdem sei die Frau in Begleitung ihres Freundes gewesen und hätte in dessen Begleitung durch den Laden gehen können.
Blindenverein: Solche Vorfälle gibt es immer wieder
Tatsächlich sind solche Vorfälle nicht allzu selten, wie Werner Hirschmann, Vorsitzender des Blinden- und Sehbehindertenvereins Bochum, zu "DerWesten" sagte. Auch in Metzgereien und Bäckereien seien Blindenführhunde "unerwünscht".
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) argumentiert auf seiner Internetseite, nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sei das generelle Verbot der Mitnahme eines Assistenzhundes in der Regel eine unzulässige Diskriminierung. Der Argumentation des Verbandes zufolge bestünden durch Blindenhunde auch keine Hygienerisiken. Er verweist dabei auf eine Bestätigung, das er vom Gesundheitsministerium erhalten habe. Auf der Seite hat der Verband außerdem aufgelistet, welche Supermarktketten Blindenhunde erlauben.


http://www.huffingtonpost.de/news/hundeverbot/


Quelle: Email von mir

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