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Tiere in der Wohnung: Was Sie jetzt wissen müssen

Neues Urteil stärkt Mieterrechte...


Der Bundesgerichtshof hat gerade entschieden, dass Vermieter Hunde und Katzen nicht generell verbieten dürfen. Siegmund Chychla vom Mieterverein zu Hamburg beantwortet die wichtigsten Fragen dazu:


Darf ich ein Haustier in der Wohnung halten, obwohl das laut Mietvertrag nicht gestattet ist?


Nein. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat lediglich gesagt, dass im Mietvertrag eine Klausel unwirksam ist, die die Haltung von Hunden und Katzen grundsätzlich untersagt. Die Richter lassen damit Raum für Ausnahmen und "besondere Interessen", etwa wenn der Mieter einen Hund als Therapiehelfer benötigt. Das Urteil bedeutet also nicht, dass Sie immer Anspruch darauf haben, ein Tier zu halten -entscheidend ist der jewillige Einzelfall.


Wann muss ich den Vermieter um Erlaubnis fragen?


Das ist immer dann nötig, wenn Sie ein größeres Haustier wie einen Hund oder eine Katze anschaffen wollen.


Nach welchen Kriterien entscheidet der Hauseigentümer, ob er zustimmt?


Der Vermieter muss die Interessen des Mieters, der Nachbarn und die Gegebenheiten vor Ort abwägen. Und er ist verpflichtet, seine Entscheidung zu begründen, damit Sie sie überprüfen und nachvollziehen können.


Müssen meine Nachbarn einwilligen?


Nein, die Nachbarn müssen nicht unbedingt zustimmen. Aber es ist sicher sinnvoll, mit ihnen zu sprechen. Das erleichtert dem Vermieter die Entscheidung.


Kommt es darauf an, wie groß mein Haustier ist?


Ja. Je kleiner der Hund oder die Katze, desto schwerer kann der Vermieter ein Verbot begründen.


Darf ich auch zwei Katzen gleichzeitig halten?


Ist Ihre Wohnung groß genug, und werden die Nachbarn nicht gestört, spricht nichts dagegen.


Gibt es Tierarten, die ich ohne Zustimmung in meiner Wohnung halten darf?


Bei sogenannten Kleintieren müssen Sie nicht fragen. Dazu zählen z.B. Ziervögel, Hamster und Kaninchen.


Und was ist mit Schlangen oder Echsen?


Die BGH-Richter haben ausschließlich über die Haltung von Hunden und Katzen entschieden. Deshalb ist es wahrscheinlich, dass der Vermieter - wenn er die Interessen abwägt - exotische Tiere genauso wenig erlauben würde wie beispielweise einen Kampfhund.


Was ist, wenn ich mich mit meinem Vermieter überhaupt nicht einigen kann?


Dann wenden Sie sich an einen Anwalt oder den Mieterverein. Letzterer hat häufig den Vorteil, dass dort auch schon Ihre Nachbarn organisiert sind. Deshalb können deren Interessen bei der Beratung gleich berücksichtigt werden. Beurteilt man Ihre Erfolgsaussichten positiv, aber der Vermieter stellt sich trotzdem quer, müssen Sie klagen.


Die beliebtesten Haustiere:


Pro Jahr gaben die Deutschen rund 3,8 Milliarden Euro für ihre Tierliebe aus. Katzen sind mit Abstand die beliebtesten Haustiere.


Die Favoriten:


Katzen 12,3 Mio.


Meerschweinchen, Hamster, übrige Nager 7,6 Mio.


Hunde 7,4 Mio.


Ziervögel 3,7 Mio.


Fische im Gartenteichen 2,6 Mio.


Fische in Aquarien 2,3 Mio.


Tiere in Terrarien 0,8 Mio.


Quelle: Bild der Frau


 


 

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