Ihr Recht als Patient...
Wenn es um Ihre Gesundheit geht, sollten Sie besonders anspruchsvoll sein. Darum beantwortet Claudia Schlund von der Unabhängigen Patientberatung hier wichtige Fragen:
Die Praxisgebühr gibt es nicht mehr. Brauche ich jetzt für den Facharzt eine Überweisung?
Nein. Sie können direkt zum Spezialisten Ihrer Wahl gehen. Ausnahmen gelten nur für einige wenige Fachrichtungen, z.B. Labormedizin, Mikrobiologie, Nuklearmedizin, Radiologie.
Was ist beim Zahnarzt -muss ich dort noch 10 Euro zahlen?
Nein, die Praxisgebühr wurde komplett abgeschafft, also auch bei Zahnmedizinern.
Kann ich so häufig zum Doktor gehen, wie ich will?
Ja, kein Problem. Aber das war auch schon vor dem Wegfall der Praxisgebühr so.
Worauf muss mich der Mediziner vor der Behandlung hinweisen?
Er muss Sie genau aufklären, wie er Sie behandeln will - und Sie müssen damit einverstanden sein. Das bedeutet: Er ist verpflichtet, Sie über die Diagnose, den Verlauf und die Durchführung einer Therapie sowie über mögliche Alternativen zu informiert. Wichtig ist auch, dass er Ihnen sagt, wie groß die Erfolgsaussichten und die Risiken der Behandlung sind. Falls zusätzliche Kosten anfallen, die die Krankenkasse nicht übernimmt, muss er auch darauf vorher hinweisen - und eine schriftliche Vereinbarung mit Ihnen schließen.
Ich möchte meine Patienten-Kartei einsehen - erlaubt?
Ja, sogar ohne Begründung. Sie müssen sich jederzeit über Ihre Diagnose oder den Behandlungsverlauf informieren können.
Habe ich Anspruch auf eine Therapie meiner Wahl?
Nein, der Mediziner entscheidet über die Behandlung. Sie dürfen aber Wünsche äußern.
Der Arzt rät zu einer Therapie, die ich selbst bezahlen soll. Bin ich verpflichtet, einzuwilligen?
Nein, Sie entscheiden allein, ob Sie das wollen. Der Arzt muss Sie vorher über Nutzen, Risiken und Kosten informieren. Und er ist verpflichtet, Ihnen zu erklären, warum die Kasse diese Leistung nicht übernimmt.
Wie erkenne ich, dass ein Eingriff eventuell unnötig ist?
Das kann der medizinische Laie nur sehr schwer einschätzen. Stutzig sollten Sie werden, wenn der Arzt Sie nur nach dem Röntgenbild beurteilt, Sie aber nicht nach Ihren Beschwerden befragt oder über Alternativen zur OP mit Ihnen spricht. Bitten Sie im Zweifelsfall einen anderen Arzt um eine Einschätzung.
Ist es okay, wenn ich eine Zweitmeinung einhole?
Ja. Die Kassen übernehmen generell die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen. Das beinhaltet auch das Gespräch mit einem anderen Arzt, damit Sie als Patient für sich entscheiden können, ob Sie z.B. einer empfohlenen Operation zustimmen.
Ich befürchte, dass mein Arzt gepfuscht hat - was tue ich dann am besten?
Um den Verdacht eines "medizinischen Behandlungsfehlers" zu beweisen, brauchen Sie ein medizinisches Gutachten. Gesetzlich versicherte Patienten können sich an ihre Krankenkasse wenden oder, wie auch Privatpatienten, an die Gutachter- und Schlichtungsstellen der Landesärztekammern (Telefonbuch),
Wie lange muss ich mich im Wartezimmer gedulden?
Mehr als 30 Minuten sollte der Arzt Sie nicht warten lassen. Dauert es länger, z.B. wegen eines Notfalls, dürfen Sie erwarten, dass man Sie frühzeitig informiert. Fragen Sie sonst die Arzthelferin.
Quelle: Bild der Frau
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- 24. Oktober 2013 21:30
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