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Gentests an Embryonen in Ausnahmefällen erlaubt

In Deutschland können Paare künftig unter bestimmten Umständen Gentests an künstlich erzeugten Embryonen machen lassen.


Das hat jetzt der Bundesrat in einer Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) beschlossen.


Die Tests sollen erlaubt sein, wenn die Eltern (oder ein Elternteil) problematische Gen-Anlagen haben und dadurch eine schwerwiegende Schädigung des Embryos oder eine Tot- oder Fehlgeburt zu befürchten ist.


Werden bei den Tests einer Embryos aus dem Reagenzglas dann schwere Erbkrankheiten festgestellt, wird er nicht in den Mutterleib eingesetzt, sondern vernichtet.


Quelle: Bild der Frau

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