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Was im Arbeitszeugnis stehen darf - und was nicht!

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Der Geheimcode, versteckte Noten & vielsagende Details...


Frau Beyer war stets bemüht, ihre Aufgaben zu erfüllen.


Das klingt doch nach einer motivierten, fleißigen Mitarbeiterin.


Von wegen!


In einem Arbeitszeugnis ist dieser Satz gleichbedeutend mit der Note "mangelhaft".


Denn in der Geheimsprache von Chefs und Personalabteilungen wird damit gesagt:


Sie hat sich zwar bemüht, es aber nicht geschafft.


Das ist nur ein Beispiel für die Tücken im Zeugnis.


neue woche sagt, worauf Arbeitsnehmer unbedingt achten sollten:


- Wer hat Anspruch auf die Bewertung seiner Leistung?


Jeder Arbeitsnehmer, selbst wenn er nur als Aushilfe gearbeitet hat. Wichtig: Wechselt der Vorgesetzte oder wird man versetzt oder befördert, kann man vom alten Chef ein Zwischenzeugnis verlangen. Auch bei einer Kündigung kann man für Bewerbungen ein vorläufiges Zeugnis verlangen.


- Gibt es wirklich einen Geheimcode?


Ja, da abwertende Sätze der beruflichen Zukunft des Mitarbeiters schaden können und daher verboten sind, muss das Arbeitszeugnis "wohlwollend" geschrieben sein. Um die erbrachte Leistung trotzdem kritisch bewerten zu können, haben sich verschlüsselt Formulierungen eingebürgert.


- Wie funktioniert die Geheimsprache?


Steht im Zeugnis, die Mitarbeiterin hat ihre Aufgaben "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" erledigt, entspricht dies einer Eins. Hat sie die Aufgaben dagegen lediglich "zu unserer Zufriedenheit" erledigt, war dies gerade mal ausreichend, sprich: eine vier. Zusätzlich werden Begriffe wie "im Großen und Ganzen", und "insgesamt" bewusst verwendet, um auf eine schwache Leistung hinzuweisen. War man mit der Arbeit komplett unzufrieden, heißt es lapidar: Sie zeigte für ihre Arbeit Verständnis."


- Wie knackt man den Code?


Geben Sie die Formulierungen einfach bei einer Internet-Suchmaschine wie www.google.de ein.


- Hat man Anspruch auf eine Dankesformel?


Auch Schlussformeln wie "Wir wünschen Frau X für die Zukunft alles Gute" enthalten versteckte Botschaften: Je größer der Dank, desto besser der Mitarbeiter: Ist dieser mit der Schlussformel nicht einverstanden, kann er den Arbeitgeber nicht zwingen, sie zu ändern. Er kann nur verlangen, dass sie entfernt wird.


- Welche Tricks benutzen Arbeitgeber noch?


Unterzeichnet der Chef etwas unterhalb der dafür vorgesehenen Linie, kann dies bedeuten, dass er die Leistung für unterirdisch hielt.


- Wie kann man sich wehren?


Weigert sich der Ex-Chef, eine falsche Bewertung der Leistung zu berichtigen, kann man ihn vor das Arbeitsgericht zerren. Allerdings sollte man sich beeilen. Für viele Richter ist der Anspruch nach 4 bis 5 Monaten erloschen.


- Muss man wirklich vor Gericht?


Nein, um einen Prozess zu vermeiden, lassen sich Arbeitgeber häufig schon vorher auf Änderungswünsche ein.


Quelle: neue woche


 

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