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Repräsentative Wahlstatistik zur Bundestagswahl 2013

Der Bundeswahlleiter teilt mit, dass - wie bei den bisherigen
Bundestagswahlen auch - bei der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22.
September 2013 eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird. Dabei
werden in gut 2 900 zufällig ausgewählten Wahlbezirken die Wahlbeteiligung
und die Stimmabgabe nach Alter, Geschlecht und Bundesländern ermittelt. Das
Wahlgeheimnis der einzelnen Wählerinnen und Wähler ist auch in diesen
Wahlbezirken gewährleistet. Erste Ergebnisse der repräsentativen
Wahlstatistik für die Bundestagswahl 2013 werden voraussichtlich im Dezember
2013 vorliegen.

Mit Hilfe der repräsentativen Wahlstatistik können bei Bundestags- und
Europawahlen das Wahlverhalten von Männern und Frauen, altersspezifische
Unterschiede sowie die Struktur der Wähler/-innen und Nichtwähler/-innen im
Bundesgebiet und in den einzelnen Bundesländern analysiert werden. Auf diese
Weise kann ein zuverlässiges Bild der politischen Partizipation
verschiedener Bevölkerungsgruppen in Deutschland gewonnen werden kann.

Die repräsentative Wahlstatistik wird nicht in allen Wahlbezirken
durchgeführt. Vielmehr werden aus den rund 80 000 Urnenwahlbezirken knapp 2
500 und aus den rund 10 000 Briefwahlbezirken knapp 350 Wahlbezirke als
Stichprobe mit Hilfe eines mathematisch-statistischen Verfahrens zufällig
ausgewählt. In diesen Wahlbezirken werden Stimmzettel mit einem
Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und sechs Altersgruppen verwendet.
Außerdem werden zur Ermittlung der Wahlbeteiligung aus dem Wählerverzeichnis
Wahlberechtigte und Wähler/-innen nach Geschlecht und zehn Altersgruppen
ausgewertet.

Das Wahlgeheimnis ist durch die Vorkehrungen des Wahlstatistikgesetzes
gewährleistet: So enthalten die Stimmzettel keine personenbezogenen Daten,
sondern lediglich einen anonymen Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und
Altersgruppe. Die Auszählung der Stimmzettel und die Auswertung der
Wählerverzeichnisse sind organisatorisch strikt getrennt. Außerdem sind
Mindestgrößen für die ausgewählten Wahlbezirke festgelegt: Urnenwahlbezirke
müssen bei der Bundestagswahl 2013 mindestens 400 Wahlberechtigte umfassen,
Briefwahlbezirke müssen bei der letzten Bundestagswahl 2009 mindestens 400
Wählerinnen beziehungsweise Wähler aufgewiesen haben. Schließlich dürfen
keine Ergebnisse für einzelne Stichprobenwahlbezirke veröffentlicht werden.

Nähere Informationen zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik bei
der Bundestagswahl 2013 stehen im Internetangebot des Bundeswahlleiters zur
Verfügung: www.bundeswahlleiter.de --> Bundestagswahlen --> 2013

Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters 
Telefon: 0611 75-4863

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