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Behinderte: Hinweise für blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte

Bei der Bundestagswahl 2013 können blinde und sehbehinderte
Wahlberechtigte ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig
und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben. Wie der Bundeswahlleiter
mitteilt, werden die Stimmzettelschablonen kostenlos von den Landesvereinen
des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) ausgegeben.

Stimmzettelschablonen werden bundesweit seit der Bundestagswahl 2002 und der
Europawahl 2004 angeboten. Die Kosten für die Herstellung der Schablonen
werden den Blindenvereinen von der Bundesregierung erstattet.

Zur Orientierung sind alle Stimmzettel einheitlich in der rechten oberen
Ecke gelocht oder gestanzt, an der Stimmzettelschablone ist dazu passend die
rechte obere Ecke abgeschnitten. Mit jeder Schablone werden
Begleitinformationen zum Aufbau der Schablone und zum Stimmzettel
ausgegeben, je nach Landesverband in Punktschrift, als Audio-CD, im
DAISY-Format oder in Großdruck. So können blinde und sehbehinderte
Wählerinnen und Wähler am Wahltag in der Wahlkabine oder vorher per
Briefwahl selbstständig ihren Stimmzettel ausfüllen. Wer im Wahllokal wählt,
sollte allerdings die Wahlschablone wieder mit nach Hause nehmen, damit das
Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Auf dem Stimmzettel selbst ist kein
Unterschied festzustellen.

Wer mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann diese – auch ohne
Mitglied in einem Blindenverein zu sein – anfordern
•    über die bundesweite Hotline des DBSV unter 01805 / 66 64 56 (0,14
Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz), die automatisch die Verbindung zum
zuständigen Landesverband herstellt oder
•    direkt bei den Landesvereinen des DBSV, die aus der Liste am Ende
dieser Pressemitteilung ersichtlich sind.

Für Wahlberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen ist der barrierefreie
Zugang zum Wahlraum besonders wichtig. Auf der Wahlbenachrichtigung wird
darüber informiert, ob der Wahlraum barrierefrei zugänglich ist und wo
Informationen über barrierefreie Wahlräume und Hilfsmittel erhältlich sind.
Ist der Wahlraum nicht barrierefrei zugänglich, kann ein Wahlschein
beantragt werden und damit in einem anderen, barrierefrei zugänglichen
Wahlraum in diesem Wahlkreis gewählt werden. Selbstverständlich besteht auch
die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen. Weitere Informationen können dem
Wahlschein und dem Merkblatt zur Briefwahl, das den Briefwahlunterlagen
beigefügt ist, entnommen werden.

Wer nicht oder nicht ausreichend lesen kann oder wegen einer körperlichen
Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den Stimmzettel zu
kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, kann sich im
Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine andere Person unterstützen
lassen. Die Hilfsperson kann frei bestimmt werden, beispielsweise auch aus
den Mitgliedern des Wahlvorstandes. Soweit für die Hilfeleistung
erforderlich, darf sie gemeinsam mit dem Wähler oder der Wählerin die
Wahlkabine aufsuchen. Die Hilfsperson darf aber nur die Wünsche des Wählers
oder der Wählerin erfüllen und ist verpflichtet, ihre dadurch erlangten
Kenntnisse von der Wahl des Anderen geheimzuhalten.

Folgende Landesverbände des DBSV stellen für blinde und sehbehinderte
Wahlberechtigte auf Anforderung kostenlos Stimmzettelschablonen zur
Verfügung:


Bundesland              Verein bzw. Verband und Erreichbarkeit

Baden-  
Württemberg         Badischer Blinden- und Sehbehindertenverein V.m.K.,
Mannheim, Telefon: 0621 / 40 20 31

                                  Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden
e.V., Freiburg, Telefon: 0761 / 3 61 22

                                  Blinden- und Sehbehindertenverband
Württemberg e. V., Stuttgart, Telefon: 0711 / 2 10 60-0


Bayern                     Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e.V,
München, Telefon: 089 / 5 59 88-0


Berlin                       Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein
Berlin gegr. 1874 e.V., Telefon: 030 / 8 95 88-0


Branden-
burg                         Blinden-und-Sehbehinderten-Verband e.V.,
Cottbus, Telefon: 0355 / 2 25 49


Bremen                   Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen e.V.,
Telefon: 0421 / 24 40 16-10


Hamburg                Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e. V.,
Telefon: 040 / 20 94 04-0


Hessen                    Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V.
Frankfurt/Main, Telefon: 069 / 15 05 96 72


Mecklenburg-
Vorpommern         Blinden- und Sehbehindertenverein Mecklenburg-Vorpommern
e.V., Rostock, Telefon: 0381 / 77 89 80


Niedersachsen        Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V.,
Hannover, Telefon: 0511 / 51 04-0

Nordrhein-    
Westfalen                Lippischer Blinden- und Sehbehindertenverein  e.V.,
Detmold, Telefon: 05231 / 63 00-0
                                   Blinden- und Sehbehindertenverband
Nordrhein e.V., Meerbusch, Telefon: 0 21 59 / 96 55-0
                                   Blinden- und Sehbehindertenverein
Westfalen e.V., Dortmund, Telefon: 0231 / 55 75 90-0

Rheinland-         
Pfalz                          Landesblinden- und Sehbehindertenverband
Rheinland-Pfalz e.V., Mainz, Telefon: 06131 / 6 93 97 36


Saarland                   Blinden- und Sehbehindertenverein für das
Saarland e.V., Saarbrücken, Telefon: 0681 / 81 81 81


Sachsen                   Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen e.V.,
Dresden, Telefon: 03 51 / 8 09 06 11


Sachsen-          
Anhalt                     Blinden- und Sehbehinderten-Verband
Sachsen-Anhalt e. V., Magdeburg, Telefon: 0391 / 2 89 62 39


Schleswig-       
Holstein                 Blinden- und Sehbehindertenverein
Schleswig-Holstein e.V., Lübeck, Telefon: 0451 / 40 85 08-0


Thüringen              Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V.,
Weimar, Telefon: 03643 / 74 29 07



Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters,
Telefon: 0611 75-4863,
https://www.destatis.de/DE/Service/Kontakt/Bundesw...

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