Es gibt einige Anfragen, deshalb möchten wir Euch gerne noch mal kurz informieren.
z.B. Der taubblinde Ehepartner wohnt zusammen mit seinem gehörlosen/schwerhörigen/hörenden Ehepartner zusammen im Haushalt.
Der/die taubblinde Ehepartner muss die Befreiung auf Rundfunkbeitrag beantragen.
Wer gehörloser/schwerhöriger /hörenderEhepartner als Haushaltsvorstand ist, muss sich dann beim Rundfunkbeitrag abmelden. Dann sind gehörloser/schwerhöriger/hörender Ehepartner, Kinder mit befreit.
Es gibt Abmeldungsformularen beim www.rundfunkbeitrag.de oder man kann die Formulare bei Behörden abholen und ausfüllen.
DBSV e.V. hat noch mal die Infos auch per Email geschickt:
Der Rundfunkbeitragsservice (frühe GEZ) akzeptiert jetzt auch ganz offiziell eine Bescheinigung des Versorgungsamtes als Nachweis für Taubblindheit.
Auch ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen Bl und Gl wird akzeptiert.
Wer eine Bescheinigung vom Versorgungsamt braucht, ist wichtig, dass auf der Bescheinigung stehen soll:
Stufe der Höreinschränkung mit zugehörigem Grad der Behinderung und Stufe der Seheinschränkung mit Grad der Behinderung
Wenn Ihr den Brief mit der Zahlungsaufforderung bekommt, sollt Ihr den Widerspruch einlegen und die Unterlagen (Versorgungsamt und Kopie vom Schwerbehindertenausweis) nochmal schicken.
Wenn es Schwierigkeiten oder Fragen gibt, könnt Ihr BAT e.V. schreiben oder sich an den SHG Taubblinde wenden. Die Beratungsstellen für Taubblinde beraten euch auch gerne.
Viele Grüße
BAT e.V. / SHG-Taubblinde Berlin
Quelle: Email von mir
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- 10. März 2013 20:22