Wie vielen ja bekannt ist sind auf städischen Parkplätzen, Parkplätzen von Supermärkten und anderen Parkplatzmöglichkeiten auch extra Parkplätze für Rollstuhlfahrer vorhanden. Warum das kann sich ja jeder denken, dass Rollstuhlfahrer und andere gehbehinderte Menschen extra Parkplatzmöglichkeiten benötigen! Nun gibt aber Menschen, die nicht behindert sind und auch keine Berichtigung haben auf diese extra für behinderten Menschen bereitgestellten Parkplätz zu parken! Sie tun es aber trotzdem und nehmen Rollstuhlfahrern und gehbehinderten Menschen die Parkplätze weg! Dieses wird war zwar per Ordnungswidrigkeit kostenpflichtig geahndet, trotzdem schreckt es aber keinen ab!
Nun da wird man gespannt wie sich hier künftig neue Regelungen finden lassen, um die Parkplätze auch wirklich dennen zu gute kommen zu lassen, welche dazu berechtigt sind auf Parkplätze für Behinderte zu parken!
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- 7. August 2012 7:34
Bei uns im Leverkusener bereich ist in dem thema in den letzten wochen ein Urteil im Amtsgericht gefallen ( zu lesen bei RP-online kathegorie leverkusen /Nachrichten) ein behinderten parkplatz wurde von einem nicht berechtigtem fahrzeug besetzt bzw Person .
Als die persohn von einem gehbehinferten mann angesprochen wurde dem der platz zu steht gab es ein wort gefecht so das der gehbehinderte beschimpft worden ist " Sie schaffen es bis zu mir zu kommen " dann können sie auch nen kostenpflichtigen parkplatz nutzen und wurde dazu noch geschupst .
Urteil war eine geldstrafe an eine behinderten Werkstadt und schmerzensgeld im hunderter bereich für den geschädigten
nicht genug nach meiner meinung
gruß
1 ich finde auch das behindertenparplätze freizuhalten sind
2 denke die strafe wahr angemsen an den agresor
3 welsche strafe für wiederrechlich parken und übergrief solte der täter noch ihrer meinung bekomen