Auch Radler müssen sich an Verkehrsregeln halten, sonst wirds teuer....!!
Birgitta Mehring vom ARAG-Rechtsschutz nennt häufige Verstöße und Strafen:
Geisterfahrer:
Wird der Radweg auf falscher (linker) Seite genutzt oder die Einbahnstrasse in verbotener Richtung befahren, kostet das 15 euro Bußgeld - außer ein Schild erlaubt beide Richtungen.
Gehweg:
Nur Kinder bis 9 Jahren dürfen auf dem Gehweg fahren. Erwachsene, die Gehweg oder Fußgängerzonen zum Fahren missbrauchen, zahlen mind. 10 euro. Bei Gefährdung anderer sogar 20 euro.
Rotlicht:
Wer bei Rotlicht über Kreuzung oder Fußgänger-Überweg fährt, ist mit mind. 45 euro dabei. Ab 40 euro gibts sogar 1 Punkt in der Verkehrssünderkartei (auch wenn man keinen Führerschein hat)!
Handy am Ohr:
Wer ohne Freisprecheinrichtung beim Fahren telefoniert, muss 25 euro löhnen.
Freihändig fahren:
Gleichgewichtskünstler werden mit 5 euro verwarnt.
Quelle: Bild der Frau
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- 6. August 2012 13:50