Inklusion: Ein 7-jähriges gehörloses Mädchen möchte weiter auf die Regelschule gehen, statt auf der Sonderschule für Hörgeschädigte. Eine Gebärdendolmetscherin muss das gehörlose Mädchen täglich, ja wirklich täglich und das ca. 6 Schulstunden, begleiten und gebärden, dieses kann natürlich nicht nur eine gebärdendolmetscherin machens, sondern das müssen 2 Gebärdendolmetscher abwechselnd machen. Da enstehen natürlich immense Kosten und das ist genau der Knackpunkt, wer diese Kosten dauerhaft übernehmen soll.
Die Schülerin ist gerade mal 7 Jahre alt und geht in die 1. Klasse, bis zum ABI wären es noch 11 Jahre, das ist klar, dass hier die Bezirksregierung streikt.
Die Dapd berichtet folgendes:
"Im Prozess zwischen der siebenjährigen Melissa, vertreten durch ihre Eltern, und dem Regierungsbezirk Schwaben vor dem Augsburger Sozialgericht schlug die Richterin heute eine gütliche Einigung vor.
Dadurch würden allerdings lediglich die Kosten bis zum März 2013 geregelt. Die würden demnach zu einem geringen Teil vom Bezirk Schwaben und zum Großteil vom Freistaat Bayern übernommen."
Es gibt natürlich viel "Pro und Contra" und Befürworter und Kritiker für den Besuch einer Reglschule mit Gebärdendolmetscher, was für wen nun am besten ist, dieses muss jeder selber prüfen, Tatsache ist, solange die Kostenregelung nicht bundesweit einheitlich ist, wird es jedes Mal ein "Kampf" werden um dessen Kostenübernahme es geht!
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- 26. Juli 2012 19:15