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Betreuer sind teuer

Das Leben unter Betreuung ist für viele Betroffene mehr wie ein
Balancieren auf einem Seil. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis jemand
abstürzt. Vieles sind zu hohe und unrealistische Anforderungen. Ein
Leben in einem "Absurdistan". Was bringen jemand der krank ist, so
kleinbürgerliche Sätze, wie:
"Seien Sie bitte pünktlich". Das sind
Unterstellungen, weil viele Betroffene sind pünktlich, können aber
nichts für ihre Erkrankung. Wer Pünklichkeit will, sollte nicht
misshandeln.
Ärzte geben an einige Betroffene kein Attest aus , dass
der Betroffene geschäftsfähig ist, obwohl sie dafür die Gebühr
erhalten würden. Einige Gutachter behaupten in ihren oft nicht
wissenschaftlichen Gutachten schlichtweg Unsinn.


http://www.heise.de/tp/artikel/27/27399/1.html

Meist
wollen die Betreuten Kontoführung und Post selbständig machen, weil
immer wieder Betreute angeben der Betreuer bediene sich am Konto, oder
verwende Post gegen den Betreuten. Ein Betreuter gibt an, sein Betreuer
würde bei ihm pro Monat 200 Euro Rente abkassieren, so dass er jetzt
bettelt. Er erhält allerdings eine Rente ungefähr von dem Betrag über
dem Sozialhilfesatz. Er sagt er brauche das Geld für ärztliche
Behandlung. Grundsätzlich muss jeder Rentner seine Rente ganz erhalten,
weil der Sozialhilfesatz zu wenig ist, auch bereits für Miete.

Es
wird vom Betreuungsgericht behauptet, dass die Vergütung für den
Betreuer nach der VBVG unabhängig von seiner Leistung sei. Das steht
aber so nicht drin, in dem Sinn, der Betreuer habe das grundsätzlich
ohne das er etwas tun muss zu erhalten. Es handelt sich bei VBVG mehr um
eine Art Vergütungskatalog, der Inhalte nicht mit einbezieht. Für die
Betroffenen, die keine Juristen sind, und sich keinen Anwalt leisten
können ist das Überforderung. Die Pflichten des Betreuers sind im BGB
angegeben und das ist als vorrangig zu bewerten. Grundsätzlich wären
Vergehen gegenüber dem Betreuten durch den Betreuer, wie der erwähnte
Diebstahl von 200,--Euro insofern zu ahnden, dass der Betreute die von
ihm gewünschte medizinische Hilfe erhält, so dass es ihm dann besser
geht. Die Richter weichen da dann oft vor Verantwortung aus. Der
Betreute wird darauf verwiesen, eine Klage gegen den Betreuer zu
erheben, was aber wiederum jemand, der unter Betreuung steht nicht so
ohne weiteres ohne Anwalt tun kann. Desweiteren ist es nicht möglich bei
einem Oberlandesgericht ohne Anwalt Beschwerde gegen Betreuung zu
erheben.
"Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer
nicht bestellt werden", so das BGB. Die Ministerien haben schon länger
allgemein Kenntnis davon, dass Betreuung gegen den Willen von Menschen bestellt
wird und tun nichts dagegen. Den betreffenden Richter sind Grenzen zu
setzen. Die Aufgabe der von Betreuung betroffenen, wie auch der
Bevölkerung ist es nicht eine Dienst- und Fachaufsicht gegenüber
Richtern auszuüben, so dass diese Gesetze einhalten.

Stichwörter: Gesundheit, Krankheit, Kliniken
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