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Thema: GEZ-Gebühr
Auch Taubblinde müssen GEZ zahlen. Es gibt da leider keine Ausnahmen. Behinderte müssen ein Drittel der Summe bezahlen. Alles was zählt ist: Jeder Haushalt muss eine GEZ-Gebühr entrichten, alle Behinderte zahlen nur ein Drittel.
Ausnahmen: Alle Hartz4-Empfänger (Pro Haushalt) zahlen keine GEZ-Gebühren und selbstverständlich die Obdachlosen.
Hartz4-Empfänger müssen GEZ-Gebühren entrichten, wenn sie nebenbei arbeiten oder auch nur Geringverdiener sind.
Letzte Aktualisierung am 11. September 2010 10:17 von Taxusbaccata.
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- 11. September 2010 10:15
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