Ich werde Arbeitslos!
Ich frage.
Meine Familie 4Kopf hat ca 60qm Wohnung, da ist soklein.
Ich wollte etwas größer raum, grund meine Kinder manchmal streiten und größer tochter will allein raum wegen schule Hausaufgaben.
-AA darf, wieviel 4 Kopf qm???
-oder wieviel bis Miete???oder gar nicht???
- AA zahlt auch unzogen kostet????
Ich möchte gern wissen, danke!
Ich frage.
Meine Familie 4Kopf hat ca 60qm Wohnung, da ist soklein.
Ich wollte etwas größer raum, grund meine Kinder manchmal streiten und größer tochter will allein raum wegen schule Hausaufgaben.
-AA darf, wieviel 4 Kopf qm???
-oder wieviel bis Miete???oder gar nicht???
- AA zahlt auch unzogen kostet????
Ich möchte gern wissen, danke!
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- 11. Oktober 2006 12:33
AA zahlt Umzug nicht, ohne Grund.
Wer eine Arbeit in eine Andere Stadt bekommt, kann AA Umzug zahlen.
Wende bitte an Wohngeldstelle, wenn Du Alg I bezieht.
Bei Alg II oder Hartz IV muß man Wohnungsberechtigungsschein an AA BG vorlegen, Genehmigung abstempeln lassen
Bei sehr größere Wohnung muß dann denn rRest selber tragen.
Alg I= Wohngeldstelle
Alg II und Hartz IV = AA BG ( Bedarfgemeinschaft)
Wer eine Arbeit in eine Andere Stadt bekommt, kann AA Umzug zahlen.
Wende bitte an Wohngeldstelle, wenn Du Alg I bezieht.
Bei Alg II oder Hartz IV muß man Wohnungsberechtigungsschein an AA BG vorlegen, Genehmigung abstempeln lassen
Bei sehr größere Wohnung muß dann denn rRest selber tragen.
Alg I= Wohngeldstelle
Alg II und Hartz IV = AA BG ( Bedarfgemeinschaft)
wenn 4 familien darf nur 90 qm bis 110 qm nehmen.
60qm ist 2 personen sind. und da kann auch eine pra 5 schein da auch sozialwohnung und billig sind und da keine plm mit 4 leute sind. und dann 80qm an 5 zi nehmen darf
60qm ist 2 personen sind. und da kann auch eine pra 5 schein da auch sozialwohnung und billig sind und da keine plm mit 4 leute sind. und dann 80qm an 5 zi nehmen darf
Was die angemessene Größe der Wohnung betrifft, so gelten in der Regel 45m für eine, bzw. 60mҲ für zwei Personen, sowie weitere 15m für jede weitere Person, nicht jedoch für Säuglinge, als angemessen.
Für den Fall, dass der Leistungsbezieher eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim besitzt, ist die Frage der Angemessenheit in dem Bereich der Vermögensanrechnung zu klären. In diesem Fall gelten andere Maßstäbe bezüglich der angemessenen Größe des Eigenheims.
Du bist also arbeitslos und dein Mann arbeitet, dann bist du von deinem Mann abhängig. Das heißt, der AA zahlt dir nicht viel,
weil dein Mann arbeitet.
Für den Fall, dass der Leistungsbezieher eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim besitzt, ist die Frage der Angemessenheit in dem Bereich der Vermögensanrechnung zu klären. In diesem Fall gelten andere Maßstäbe bezüglich der angemessenen Größe des Eigenheims.
Du bist also arbeitslos und dein Mann arbeitet, dann bist du von deinem Mann abhängig. Das heißt, der AA zahlt dir nicht viel,
weil dein Mann arbeitet.
DAS MIT UMZUG IST SEIT DEM 1 APRIL DIESEN JAHR ;WURDE VERSCHÄRFT;DIE UMZUG WIRD NICHT MEHR GEZAHLT ALSO VOM STAAT(AA)...WER EINE FESTE ARBEIT HAT DANN MUSS DER ALLES VORLEGEN WAS ER VERDIENT UND OB ER AUCH VOM STAAT UNTERSTÜTZT BEKOMMT ALSO BEIM UMZUG ... ABER DER STAAT RECHNET ANDERS ALS WIR ... DENK DRAN BITTE NICHT KLAGEN SONDERN DURCHBEISSEN:::
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