z.B. Wenn man einen Brief mit Rechnung bekommt ,
muss man bezahlen !
Bei Fax wird es nicht anerkannt und wie ist bei E-Mail?
muss man bezahlen !
Bei Fax wird es nicht anerkannt und wie ist bei E-Mail?
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- 6. November 2006 14:44
Weder ein Fax und auch E-Mail gilt gesetzlich als Original-Beleg, d.h. nur Original-Rechnungen sind zu zahlen. Alles andere kann man nur als Vorab-Info betrachten.
Das Gleiche gilt bisher (noch) bei Kündigungsschreiben.
Das Gleiche gilt bisher (noch) bei Kündigungsschreiben.
Wenn man irgendwelche Sachen im Internet bestellt, bekommt man eine Rechnung per mail, um zu informieren, wieviel man zahlen soll. Erst wenn die Sachen eingetroffen sind, bekommt man noch eine gleiche, aber richtige Rechnung. Dann zahlt man.
Gute Frage!
Ich lehne eMail oder Fax ab. kann gefährlich!
Beste: per Post eine Brief mit Rechnung schicken mich.
Ich kann bezahlen, richtig. Oder Überweisung beguem, muss Kontrolle. Keine Sorgen! :wacko:
Ich lehne eMail oder Fax ab. kann gefährlich!
Beste: per Post eine Brief mit Rechnung schicken mich.
Ich kann bezahlen, richtig. Oder Überweisung beguem, muss Kontrolle. Keine Sorgen! :wacko:
MfG Galaxiegirl2012
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