Für Ihre Fahrten von zu Hause zur Arbeitsstätte spielt es keine Rolle, welches Verkehrsmittel Sie benutzen. Sie müssen allerdings die kürzeste Entfernung angeben. Schummeln lohnt sich nicht, auch Finanzbeamte benutzen einen Routenplaner. Denken Sie aber daran: Es gelten nicht die tatsächlich gefahrenen Kilometer (also hin und zurück), sondern nur einmal die Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Grundsätzlich akzeptiert der Fiskus nur Fahrtkosten bis zu einer Höhe von 4500 Euro. Wenn Sie höhere Kosten absetzen wollen, fordern die Beamten von Ihnen einen Nachweis, zum Beispiel den genauen Kilometerstand auf den Inspektionsrechnungen.
Für 2006 akzeptiert das Finanzamt 30 Cent pro Entfernungskilometer. Ab 2007 werden Fahrtkosten erst ab dem 21. Kilometer anerkannt. Ist Ihre Arbeitsstelle nicht mehr als 20 Kilometer von zu Hause entfernt, können Sie keine Fahrtkosten mehr absetzen.
Das Berechnungsprogramm ermittelt Ihre absetzbaren Fahrtkosten für 2006 und den Betrag, den das Finanzamt ab 2007 anerkennt.
bei Schwerbehindert bekommt 60 cent pro Entfernungskilometer.
Ich finde nicht ordnung wegen ab 21 Km dann bekommt man .:sad: