Für Ihre Fahrten von zu Hause zur Arbeitsstätte spielt es keine Rolle, welches Verkehrsmittel Sie benutzen. Sie müssen allerdings die kürzeste Entfernung angeben. Schummeln lohnt sich nicht, auch Finanzbeamte benutzen einen Routenplaner. Denken Sie aber daran: Es gelten nicht die tatsächlich gefahrenen Kilometer (also hin und zurück), sondern nur einmal die Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Grundsätzlich akzeptiert der Fiskus nur Fahrtkosten bis zu einer Höhe von 4500 Euro. Wenn Sie höhere Kosten absetzen wollen, fordern die Beamten von Ihnen einen Nachweis, zum Beispiel den genauen Kilometerstand auf den Inspektionsrechnungen.
Für 2006 akzeptiert das Finanzamt 30 Cent pro Entfernungskilometer. Ab 2007 werden Fahrtkosten erst ab dem 21. Kilometer anerkannt. Ist Ihre Arbeitsstelle nicht mehr als 20 Kilometer von zu Hause entfernt, können Sie keine Fahrtkosten mehr absetzen.
Das Berechnungsprogramm ermittelt Ihre absetzbaren Fahrtkosten für 2006 und den Betrag, den das Finanzamt ab 2007 anerkennt.
bei Schwerbehindert bekommt 60 cent pro Entfernungskilometer.
Ich finde nicht ordnung wegen ab 21 Km dann bekommt man .:sad:
Gruss
Blumen
- ·
- Melden
- ·
- 3. November 2006 21:32
http://finanzen.focus.msn.de/D/DA/DA65/DA65A/DA65A...
siehe darunter steht alles im finanzen-focus :wacko:
siehe darunter steht alles im finanzen-focus :wacko:
Quote:
Für Ihre Fahrten von zu Hause zur Arbeitsstätte spielt es keine Rolle, welches Verkehrsmittel Sie benutzen. Sie müssen allerdings die kürzeste Entfernung angeben. Schummeln lohnt sich nicht, auch Finanzbeamte benutzen einen Routenplaner. Denken Sie aber daran: Es gelten nicht die tatsächlich gefahrenen Kilometer (also hin und zurück), sondern nur einmal die Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Grundsätzlich akzeptiert der Fiskus nur Fahrtkosten bis zu einer Höhe von 4500 Euro. Wenn Sie höhere Kosten absetzen wollen, fordern die Beamten von Ihnen einen Nachweis, zum Beispiel den genauen Kilometerstand auf den Inspektionsrechnungen.
Für 2006 akzeptiert das Finanzamt 30 Cent pro Entfernungskilometer. Ab 2007 werden Fahrtkosten erst ab dem 21. Kilometer anerkannt. Ist Ihre Arbeitsstelle nicht mehr als 20 Kilometer von zu Hause entfernt, können Sie keine Fahrtkosten mehr absetzen.
Das Berechnungsprogramm ermittelt Ihre absetzbaren Fahrtkosten für 2006 und den Betrag, den das Finanzamt ab 2007 anerkennt.
bei Schwerbehindert bekommt 60 cent pro Entfernungskilometer.
Ich finde nicht ordnung wegen ab 21 Km dann bekommt man .:sad:
Gruss
Blumen
Jahressteuerausgleich 2005 habe ich schon keine Kilometerpauschale bekommen.
Was kommst erst heute damit daher???
Altes Thema!!!
Mit schwerbehindetenausweis wird bald auch nichts mehr bekommen!!!
Lang dauert das nicht mehr.
Scheiß CDU / SPD Politik
Originalpost von: "blumen09
Für Ihre Fahrten von zu Hause zur Arbeitsstätte spielt es keine Rolle, welches Verkehrsmittel Sie benutzen. Sie müssen allerdings die kürzeste Entfernung angeben. Schummeln lohnt sich nicht, auch Finanzbeamte benutzen einen Routenplaner. Denken Sie aber daran: Es gelten nicht die tatsächlich gefahrenen Kilometer (also hin und zurück), sondern nur einmal die Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Grundsätzlich akzeptiert der Fiskus nur Fahrtkosten bis zu einer Höhe von 4500 Euro. Wenn Sie höhere Kosten absetzen wollen, fordern die Beamten von Ihnen einen Nachweis, zum Beispiel den genauen Kilometerstand auf den Inspektionsrechnungen.
Für 2006 akzeptiert das Finanzamt 30 Cent pro Entfernungskilometer. Ab 2007 werden Fahrtkosten erst ab dem 21. Kilometer anerkannt. Ist Ihre Arbeitsstelle nicht mehr als 20 Kilometer von zu Hause entfernt, können Sie keine Fahrtkosten mehr absetzen.
Das Berechnungsprogramm ermittelt Ihre absetzbaren Fahrtkosten für 2006 und den Betrag, den das Finanzamt ab 2007 anerkennt.
bei Schwerbehindert bekommt 60 cent pro Entfernungskilometer.
Ich finde nicht ordnung wegen ab 21 Km dann bekommt man .:sad:
Gruss
Blumen
Jahressteuerausgleich 2005 habe ich schon keine Kilometerpauschale bekommen.
Was kommst erst heute damit daher???
Altes Thema!!!
Mit schwerbehindetenausweis wird bald auch nichts mehr bekommen!!!
Lang dauert das nicht mehr.
Scheiß CDU / SPD Politik
Danke info..
Ich glaube... ab 0-20 Km Staat sowie Fianzamt nicht bezahlen, aber Arbeiter selbst bezahlen.
nur ab 21 Km Staat sowie Fianzamt ja bezahlen...
richtig?
Ich glaube... ab 0-20 Km Staat sowie Fianzamt nicht bezahlen, aber Arbeiter selbst bezahlen.
nur ab 21 Km Staat sowie Fianzamt ja bezahlen...
richtig?
MfG Galaxiegirl2012
[quote="Widdergirl2003"]Danke info..
Ich glaube... ab 0-20 Km Staat sowie Fianzamt nicht bezahlen, aber Arbeiter selbst bezahlen.
nur ab 21 Km Staat sowie Fianzamt ja bezahlen...
richtig?
hallo Widdergril2003
ja richtig ab 21Km zahlt Fahrkosten , ich war bei letzte Wochen bei Finazamt Antrag auf Lohnsteuer-Ermässigung und leider 2007 verändert . Mehr kann nicht tun .
schönes Abend noch
lg blumen :wink:
Ich glaube... ab 0-20 Km Staat sowie Fianzamt nicht bezahlen, aber Arbeiter selbst bezahlen.
nur ab 21 Km Staat sowie Fianzamt ja bezahlen...
richtig?
hallo Widdergril2003
ja richtig ab 21Km zahlt Fahrkosten , ich war bei letzte Wochen bei Finazamt Antrag auf Lohnsteuer-Ermässigung und leider 2007 verändert . Mehr kann nicht tun .
schönes Abend noch
lg blumen :wink:
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