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neue gesetz hartz4 kontrolliert

Ab August schärfere Hartz-IV-Kontrollen

Arbeitslose haben es künftig noch ein bißchen schwerer. Voraussichtlich vom 1. August an werden Bezieher von Hartz IV-Leistungen strenger kontrolliert.
Zum 1. August gelten für eheähnliche Gemeinschaften engere Kriterien, wenn es um die Zuteilung des ALG II geht. Die Behörden gehen unter anderem dann von einer eheähnlichen Gemeinschaft aus, wenn die Partner länger als ein Jahr zusammen wohnen, gemeinsame Kinder oder ein gemeinsames Konto haben. Zu sehr dürfen die Behördenmitarbeiter aber auch hier nicht schnüffeln: In der Nachbarschaft Informationen über die Privatsphäre von Antragstellern oder ALG-II-Empfängern einzuziehen, widerspricht laut Rips dem Datenschutz.
Andererseits verpflichtet das neue Gesetz ALG-II-Bezieher zur Mitwirkung bei den verschärften Kontrollen. Wer sich komplett verweigert, gerät in Betrugsverdacht - Sanktionen drohen. "Wenn unsere Prüfer nicht in die Wohnung gelassen werden, ermitteln wir verstärkt",
Finanziell bringt das sogenannte SGB-II-Fortentwicklungsgesetz Vor- und Nachteile. Gekürzt wird das Ersparte, über das Langzeitarbeitslose frei verfügen können. Statt bisher 200 Euro pro Lebensjahr sind noch 150 Euro erlaubt. Für einen 40jährigen ALG-II-Empfänger bleiben 6000 Euro statt 8000 Euro, rechnet
Nikegril hat 100% richtig.

http://www.ombudsrat.de (OMBUDRAT für HARTZ4 u. Arbeitsuche)
http://www.arbeitsmarktreform.de (Bund für Arbeit und Soziales)

150Euro Grenze siehe Sozialgesetzbuch SGBII Kapitel 12 12
http://gesetze.bmas.bund.de/Gesetze/sgb02x012.htm

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