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Thema: ab 12jahren medezin***
Ein Ausschnitt:
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von Zuzahlungen für rezeptpflichtige Verordnungen befreit. Für Kinder bis zwölf Jahre und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen gilt zudem eine Zuzahlungsbefreiung auch für nicht-rezeptpflichtige Medikamente.
Es kann passieren, dass Kinderarzt bzw. Arzt ein teures Medikament verschrieben hat. Dann muß man ein Teil davon selbst bezahlen trotz Kinder.
Du kannst auch bei der Apotheke nachfragen nach Alternative, wo du nichts draufzahlen muß.
Oder den Arzt fragen, dass du nur auf günstigere Medikament bestehst.
Mir ist das auch schonmal passiert. Der Kinderarzt hatte ein Nasenspray für mein kleiner Sohn verschrieben. Mit dem Rezept zum Apotheke. Und sie sagen, dass ich bei dieser Medi draufzahlen muß trotz Kind. Aber sie boten mir auch die Alternative an. Naja, ich habe diese Angebot angenommen, weil ich wußte, dass sie gleiche Wirkung haben.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von Zuzahlungen für rezeptpflichtige Verordnungen befreit. Für Kinder bis zwölf Jahre und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen gilt zudem eine Zuzahlungsbefreiung auch für nicht-rezeptpflichtige Medikamente.
Es kann passieren, dass Kinderarzt bzw. Arzt ein teures Medikament verschrieben hat. Dann muß man ein Teil davon selbst bezahlen trotz Kinder.
Du kannst auch bei der Apotheke nachfragen nach Alternative, wo du nichts draufzahlen muß.
Oder den Arzt fragen, dass du nur auf günstigere Medikament bestehst.
Mir ist das auch schonmal passiert. Der Kinderarzt hatte ein Nasenspray für mein kleiner Sohn verschrieben. Mit dem Rezept zum Apotheke. Und sie sagen, dass ich bei dieser Medi draufzahlen muß trotz Kind. Aber sie boten mir auch die Alternative an. Naja, ich habe diese Angebot angenommen, weil ich wußte, dass sie gleiche Wirkung haben.
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- 29. November 2006 13:18
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