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Thema: sozialhilfe***
Quote:
Sind die Qualmen und betrinken auch verboten???
Ja spinnt denn der Staat, oder was??
Und das mit Kindersparbuch,
grundsätzlich sind die Sparbücher erlaubt, sofern sie nicht über bestimmte Geldbeträge überschreiten, Bsp.: Kind ist 12 Jahre alt, pro Lebensjahr darf man 150 behalten. = 150 x 12 Jahre alt = 1800
Sind aber mehr als 1800 auf dem Sparbuch des 12 jähriges Kindes, muss man dann das Geld abheben bis das Sparbuch 1800 deckt, und die restliche Geldbeträge dann mit dem HartzIV berechnen. :2guns:
Originalpost von: "NastyAngel
Häää?? Beziehe schon seit 2 Jahren Sozialhilfe, und mir wurde auch nicht Handyvertrag und Internetanschluß verboten... Sind die Qualmen und betrinken auch verboten???
Ja spinnt denn der Staat, oder was??
Und das mit Kindersparbuch,
grundsätzlich sind die Sparbücher erlaubt, sofern sie nicht über bestimmte Geldbeträge überschreiten, Bsp.: Kind ist 12 Jahre alt, pro Lebensjahr darf man 150 behalten. = 150 x 12 Jahre alt = 1800
Sind aber mehr als 1800 auf dem Sparbuch des 12 jähriges Kindes, muss man dann das Geld abheben bis das Sparbuch 1800 deckt, und die restliche Geldbeträge dann mit dem HartzIV berechnen. :2guns:
internetanschluss ja erlaubt nur handy verboten ich verstehe auch nicht hm sehr komisch sozialhilfe antrag steht drauf jede anders land was anders hm...
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- 24. Januar 2007 23:35
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