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Plakettenverordnung: Wer bekommt Fahrverbot?

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Zur Bekämpfung von gesundheitsschädlichem Feinstaub aus Autoabgasen planen viele deutsche Großstädte so genannte Umweltzonen. Durch die "Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge", kurz Plakettenverordnung genannt, müssen Fahrzeuge in den Umweltzonen der Innenstädte bei einem Feinstaub-Fahrverbot eine entsprechende Plakette vorweisen, um weiterfahren zu dürfen. Die Verordnung tritt am 1. März 2007 in Kraft.

Feinstaub-Fahrverbot

Gruß Frank
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