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Darf die Polizei heimlich PCs durchsuchen

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Die Polizei darf Computer vorerst nicht heimlich über das Internet ausspionieren.

Für so genannte Online-Durchsuchungen zum Beispiel von Terrorverdächtigen fehle die gesetzliche Grundlage, entschied am Montag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Das Ausspähen von Daten mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen auf seinen Computer aufgespielt wird, sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Sie erlaube nur eine offene Vorgehensweise.

Bundesinnenministerium und Ermittler fordern nun rasch ein entsprechendes Gesetz; Datenschützer, Rechtsanwälte, Verleger, Journalisten und Oppositionspolitiker warnen dagegen vor dem gläsernen Bürger. Der Bund will Online-Durchsuchungen vor allem zur Terrorbekämpfung einsetzen.

Was sagt Ihr dazu selbst Ihr könnt Opfer werden wenn Ihr verdächtigt werdet :wink:

Unabhängig davon sollte als erstes überhaupt erstmal ein sogenannter "PC Führerschein" von jeden gemacht werden damit nicht unbewusst Materiel auf den PC geschleusst bekommt oder aber der PC nicht zb als Wirt für DDOS Attaken missbraucht wird und ähnliches :biggrin:
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