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Viele katholische Kinder gehen derzeit zur Erstkommunion, evangelische Jugendliche bereiten sich auf die Konfirmation vor. Doch für Kinder aus Hartz-IV-Familien sind Geschenke zu diesen Anlässen rechtlich heikel - sie könnten sogar verpflichtet sein, sie zu verkaufen.
Die Freude über eine wertvolle Goldkette als Geschenk zur Kommunion oder Konfirmation könnte bei Kindern von Hartz-IV-Empfängern von nur kurzer Dauer sein. Die evangelische Innere Mission München warnte vor drohenden Leistungskürzungen, wenn Bezieher von Arbeitslosengeld II Geschenke empfangen.
Missionsgeschäftsführer Günther Bauer forderte mit Blick auf die nahenden Kommunions-, Firmungs- und Konfirmationsfeiern einen großzügigen Freibetrag für Geschenke an Hartz-IV-Empfänger. Er sprach sich für einen festen Freibetrag in Höhe von monatlich 100 Euro pro Person aus. Eine vierköpfige Familie etwa könnte im Jahr so auch das Recht" ansparen, einen günstigen Gebrauchtwagen geschenkt zu bekommen.
Die Beraterin im Münchner Arbeitslosen-Zentrum MALZ, Irmgard Ernst, riet Betroffenen, Geldgeschenke zweckgebunden zu deklarieren. So sollte auf der Überweisung ein Anlass stehen, zum Beispiel Konfirmation oder Kommunion, und der Name des Kindes. Außerdem solle der Verwendungszweck darauf vermerkt werden, wie etwa Computer, Sprachkurs oder Führerschein. Heikel könnten allerdings Sachgeschenke wie wertvolle Gold- oder Diamantketten sein. Der Schmuck könnte als Vermögen angerechnet werden. Eventuell müsste er sogar verkauft werden. Die Innere Mission ist der größte Diakonie-Rechtsträger in München und Oberbayern.Nach früheren Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) werden Geldgeschenke an Kinder zur Kommunion, Konfirmation oder zur Jugendweihe nicht zwangsläufig auf das Arbeits- oder Sozialgeld der Familie angerechnet. Wenn die Geschenke nicht unangemessen hoch seien, dürften sie nicht zu einer Kürzung der Leistung führen, hatte die BA im März mitgeteilt.
Eine Anrechnung auf den ALG-II-Anspruch der Eltern sei sogar gänzlich unzulässig. Nach der derzeitigen Rechtslage entscheidet nach BA-Angaben allerdings das zuständige Jobcenter darüber, ob Geldgeschenke auf das Sozialgeld der Kinder angerechnet werden. Dies hänge im Einzelfall von der Höhe und der Zweckbestimmung des Geschenks ab.
Was soll das? Ich finde es bescheuert:dizzy:
Könnt ihr hier posten?
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- 10. April 2007 18:25
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