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Junggesellenhaushalt

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Schwerbehinderte brauchen Hilfen für bestimmte Verrichtungen. Gerade im Haushalt. Daher können Hilflose und Schwerbehinderte ab einer Behinderung von 45 % 924 EUR als Freibetrag für eine Haushaltshilfe unter den außergewöhnlichen Belastungen beanspruchen. Für ältere Menschen ab 60 gilt auch ohne nachgewiesene Behinderung ein Freibetrag von 624 EUR.
Jede Beauftragung einer selbständigen Firma mit häuslichen Arbeiten lässt sich steuerlich als Haushaltshilfe veranschlagen. Ausnahme: Das Wäschewaschen!
Wir, von der Firma DEUFAG, bieten Ihnen im Rahmen des zulässigen Steuerfreibetrages maßgeschneiderte Hilfen für Ihren Haushalt an.
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