Fristlos gekündigt, gemeiner Chef? Ihr Recht am Arbeitsplatz!
Alltag in deutschen Büros: hier wird geschwitzt, gemobbt, gefaulenzt und entlassen. Kollegen verbringen Monate und Jahre miteinander auf engstem Raum. Oft sieht man seinen Tischnachbarn häufiger als den Lebenspartner. Das Leben im Büro birgt ein hohes Konfliktpotential. Es verwundert daher nicht, dass die deutschen Arbeitsgerichte bestens ausgelastet sind.
AKTE 07 gibt Tipps - für Angestellte und für Chefs.
Was meinen Sie zu diesem Thema? Diskutieren Sie im Forum
Wichtige Regeln und Gesetze:
Bisheriges Gehalt
Das Bundesarbeitsgericht hält Fragen nach dem bisherigen Verdienst in der Regel für unzulässig.
Schulden und Vermögensverhältnisse
Die Frage ist in der Regel nicht zulässig.
Gehaltspfändungen
Im Normalfall hat der Arbeitgeber keinen ausreichenden Grund zu dieser Frage.
Schwangerschaft
Eine Bewerberin darf gegenüber einem Bewerber nicht benachteiligt werden.
( 661 a BGB) Diese Frage ist generell nicht zulässig.
Heiratsabsichten und Kinderwunsch bei Frauen
Diese Frage ist diskriminierend und damit nicht zulässig.
Krankheiten/Behinderung
Wenn die körperliche Arbeitsbelastung in dem geplanten Arbeitsgebiet hoch ist, darf diese Frage gestellt werden. Der Arbeitgeber darf nach dem Vorliegen ansteckender Krankheiten fragen, um zum Beispiel im Gastronomiebereich die Ansteckungsgefahr zu vermeiden.
Vorstrafen
Wenn dies für den Arbeitsplatz erforderlich ist, darf diese Frage gestellt werden, z. B.: als Kassierer wegen Vermögensdelikten oder als Kraftfahrer wegen Verkehrsdelikten.
Religions-, Parteizugehörigkeit
Die Frage nach Partei-, Religions-, Gewerkschaftszugeörigkeit ist unzulässig.
Polizeiliches Führungszeugnis
Ein Arbeitgeber darf nicht generell ein Führungszeugnis verlangen. Da aus dem Führungszeugnis mehr Angaben enthalten sein können als der Arbeitgeber berechtigterweise erfahren darf.
BGB, ǧ 626 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.
quelle : Sat1 von akteo7
hab ich gestern geguckt u haben gesetzen recht...von gemeiner chef im tv über mitarbeiter/in reden ---
Alltag in deutschen Büros: hier wird geschwitzt, gemobbt, gefaulenzt und entlassen. Kollegen verbringen Monate und Jahre miteinander auf engstem Raum. Oft sieht man seinen Tischnachbarn häufiger als den Lebenspartner. Das Leben im Büro birgt ein hohes Konfliktpotential. Es verwundert daher nicht, dass die deutschen Arbeitsgerichte bestens ausgelastet sind.
AKTE 07 gibt Tipps - für Angestellte und für Chefs.
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Wichtige Regeln und Gesetze:
Bisheriges Gehalt
Das Bundesarbeitsgericht hält Fragen nach dem bisherigen Verdienst in der Regel für unzulässig.
Schulden und Vermögensverhältnisse
Die Frage ist in der Regel nicht zulässig.
Gehaltspfändungen
Im Normalfall hat der Arbeitgeber keinen ausreichenden Grund zu dieser Frage.
Schwangerschaft
Eine Bewerberin darf gegenüber einem Bewerber nicht benachteiligt werden.
( 661 a BGB) Diese Frage ist generell nicht zulässig.
Heiratsabsichten und Kinderwunsch bei Frauen
Diese Frage ist diskriminierend und damit nicht zulässig.
Krankheiten/Behinderung
Wenn die körperliche Arbeitsbelastung in dem geplanten Arbeitsgebiet hoch ist, darf diese Frage gestellt werden. Der Arbeitgeber darf nach dem Vorliegen ansteckender Krankheiten fragen, um zum Beispiel im Gastronomiebereich die Ansteckungsgefahr zu vermeiden.
Vorstrafen
Wenn dies für den Arbeitsplatz erforderlich ist, darf diese Frage gestellt werden, z. B.: als Kassierer wegen Vermögensdelikten oder als Kraftfahrer wegen Verkehrsdelikten.
Religions-, Parteizugehörigkeit
Die Frage nach Partei-, Religions-, Gewerkschaftszugeörigkeit ist unzulässig.
Polizeiliches Führungszeugnis
Ein Arbeitgeber darf nicht generell ein Führungszeugnis verlangen. Da aus dem Führungszeugnis mehr Angaben enthalten sein können als der Arbeitgeber berechtigterweise erfahren darf.
BGB, ǧ 626 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.
quelle : Sat1 von akteo7
hab ich gestern geguckt u haben gesetzen recht...von gemeiner chef im tv über mitarbeiter/in reden ---
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- 26. September 2007 11:19
Ich war schwangerschaft trodem ich hart arbeit hm...imemr so bis 3kinder da ist dann wieder ich auch arbeit hm...!Jetzt Neues Getzt baff unglaubliche:shocked::shocked:
Quote:
Was meinst du? Warum ist der Chef gemein?
Originalpost von: "NastyAngel
Was meinst du? Warum ist der Chef gemein?
Die Frage bezieht sich ob der Chef gemein ist und nicht das er gemein ist :biggrin:
was ist eigentlich neu am gesetzt??
Was du selbst nicht wünschst, das tue auch anderen nicht an.
Quote:
Originalpost von: "heidi
was ist eigentlich neu am gesetzt?? ja neue gesetzen da sind... da habe ich im fernsehen gesehen u mann is gesetzten gereden u richtig gesetzten
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