Krankenversicherung muss Gehörlosen kein Bildtelefon finanzieren
Krankenkassen müssen die Kosten für Bildtelefone ihrer gehörlosen Versicherten nicht übernehmen.
Das entschied das Hessische Landessozialgericht in einem am Montag in Darmstadt veröffentlichten Urteil. Die Richter wiesen damit die Klage eines gehörlosen Mannes aus dem mittelhessischen Herborn zurück, der bei seiner Krankenkasse die Kostenübernahme für ein ärztlich verordnetes Bildtelefon beantragt hatte (Aktenzeichen: AZ L 1 KR 219/05).
Der Kläger hatte argumentiert, Telefonieren gehöre heute zu den kommunikativen Grundbedürfnissen. Wegen seiner Behinderung könne er dieses Grundbedürfnis nur über ein Bildtelefon befriedigen, das gebärdensprachliche Kommunikation zulasse. Die Krankenkasse hatte den Antrag mit der Begründung abgelehnt, ein Bildtelefon sei weder erforderlich noch wirtschaftlich. Dem stimmten die Landessozialrichter zu.
Quelle: Sozialverband Deutschland
Im Falle eines gehörlosen Studenten hatte das Sozialgericht München im Oktober 2001 übrigens genau entgegengesetzt entschieden. Die Krankenkasse musste das Bildtelefon bezahlen:
Quelle: www.taubenschlag.de
Krankenkassen müssen die Kosten für Bildtelefone ihrer gehörlosen Versicherten nicht übernehmen.
Das entschied das Hessische Landessozialgericht in einem am Montag in Darmstadt veröffentlichten Urteil. Die Richter wiesen damit die Klage eines gehörlosen Mannes aus dem mittelhessischen Herborn zurück, der bei seiner Krankenkasse die Kostenübernahme für ein ärztlich verordnetes Bildtelefon beantragt hatte (Aktenzeichen: AZ L 1 KR 219/05).
Der Kläger hatte argumentiert, Telefonieren gehöre heute zu den kommunikativen Grundbedürfnissen. Wegen seiner Behinderung könne er dieses Grundbedürfnis nur über ein Bildtelefon befriedigen, das gebärdensprachliche Kommunikation zulasse. Die Krankenkasse hatte den Antrag mit der Begründung abgelehnt, ein Bildtelefon sei weder erforderlich noch wirtschaftlich. Dem stimmten die Landessozialrichter zu.
Quelle: Sozialverband Deutschland
Im Falle eines gehörlosen Studenten hatte das Sozialgericht München im Oktober 2001 übrigens genau entgegengesetzt entschieden. Die Krankenkasse musste das Bildtelefon bezahlen:
Quelle: www.taubenschlag.de
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- 1. Oktober 2007 16:48
Quote:
Brauche auch kein Bildtelefon. :biggrin: :biggrin: :biggrin:
Originalpost von: "NastyAngel
Das wusste ich schon seit Mai oder Juni...... Brauche auch kein Bildtelefon. :biggrin: :biggrin: :biggrin:
ne wozu auch MSN oder andere Möglichkeiten per Cam ist übweiegend kostenlos und auch die Nutzung ist kostenlos grunddessen stirbt Bildtelefon eh aus :biggrin:
hallo
Mein freund hat bildtelefon aber so keinerlei benutzt in gl verbinden da so meinsten im webcam alles chatt drin.ich glaube quatsch an bildtelefon in krankenkasse zu zahlen
so viel genug in webcam so gleich und scharf genug und kosten net.aber in bildtelefon unscharf so plm bewegen viel zu langsam.
LG dance _mp3
Mein freund hat bildtelefon aber so keinerlei benutzt in gl verbinden da so meinsten im webcam alles chatt drin.ich glaube quatsch an bildtelefon in krankenkasse zu zahlen
so viel genug in webcam so gleich und scharf genug und kosten net.aber in bildtelefon unscharf so plm bewegen viel zu langsam.
LG dance _mp3
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ne wozu auch MSN oder andere Möglichkeiten per Cam ist übweiegend kostenlos und auch die Nutzung ist kostenlos grunddessen stirbt Bildtelefon eh aus :biggrin:
Originalpost von: "Frank
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Brauche auch kein Bildtelefon. :biggrin: :biggrin: :biggrin:
Originalpost von: "NastyAngel
Das wusste ich schon seit Mai oder Juni...... Brauche auch kein Bildtelefon. :biggrin: :biggrin: :biggrin:
ne wozu auch MSN oder andere Möglichkeiten per Cam ist übweiegend kostenlos und auch die Nutzung ist kostenlos grunddessen stirbt Bildtelefon eh aus :biggrin:
Frank hat recht....im Moment chattet die Gehörlose und auch Schwerhörige zumeist als das Bildtelefon. Ich meine: Leb wohl, Bildtelefon. :tongue:
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