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Wer ab dem 1. November einen neuen Reisepass beantragt, muss sich im Einwohnermeldeamt zwei Fingerabdrücke abnehmen lassen:
Die zweite Generation elektronischer Pässe soll neben den persönlichen Daten und einem digitalen Passfoto auch Fingerabdrücke enthalten. Wie ein Schwerverbrecher muss sich bei der Grenzkontrolle aber auch künftig niemand fühlen. Die Fingerabdrücke werden nur auf einem Chip gespeichert, im Pass selbst sind sie nicht zu sehen.
Sie sollen den Pass fälschungssicherer machen und Grenzkontrollen erleichtern. Mit speziellen Lesegeräten können die Zollbeamten überprüfen, ob der Fingerabdruck im Pass mit dem der einreisenden Person übereinstimmt.
Teurer wird der neue Pass nicht: Er kostet 59 Euro und ist zehn Jahre gültig. Unter 24-Jährige zahlen 37,50 Euro und müssen ihren Pass nach sechs Jahren erneuern.
Neu: Pass für jedes Kind nötig
Mit dem neuen E-Pass verändert sich die Situation für Eltern. Nach dem Grundsatz eine Person, ein Dokument˻ können Kinder nicht mehr in den Pässen der Eltern eingetragen werden. Ein Kinderreisepass wird ab 1. November für sechs Jahre ausgestellt. Er kann einmal verlängert werden.
Ab 12 Jahren müssen Kinder und Jugendliche dann einen elektronischen Reisepass haben. Auf Wunsch der Eltern können aber auch jüngere Kinder schon einen E-Pass bekommen. Bei Kleinkindern unter 6 Jahren werden aber keine Fingerabdrücke genommen.
Vor dem 1. November 2007 ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis Ende ihrer Laufzeit gültig und können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden.
Die Passbehörden sollen die Antragsdaten auf verschlüsseltem Weg zur Bundesdruckerei schicken. Die Wartezeit bis zur Ausstellung soll kürzer werden. Neue Datenwege und Computertechnologien seien aufgebaut worden, berichtete die Druckerei, was angesichts der extrem heterogenen˻ Computertechnik in den Behörden eine große Herausforderung˻ gewesen sei. Jährlich werden im Schnitt 2,5 Millionen Anträge für neue Pässe gestellt.
Auch der ab 2009 geplante elektronische Personalausweis soll digitale Fingerabdrücke enthalten.
Wer noch einen alten, aber noch gültigen Reisepass hat, muss keinen neuen beantragen und kann das Dokument bis zum Ablauf nutzen.
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- 1. November 2007 12:48
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