von Angelique
Die Sonntagsruhe ist durch das Grundgesetz geschtzt. Es kann nicht
angehen, neben der Aushhlung der Freizeit der Menschen auch die
des Grundgesetzes zu betreiben.
Օ Verkaufsoffene Sonntage sind der Beginn einer v춶lligen Vereinnahmung
des Sonntags in die Reihe der Arbeitstage, so da Beh߶rden und Frei-
berufler nachziehen mten.
Das Interesse von Handels- Gro쟟betrieben ist nicht das von kleinen
und Familien- Unternehmen. Ihnen wird die letzte geschtzte und
konkurrenzfreie Freizeit genommen. Gleichzeitig knnen Handelsketten
so eine Marktbereinigung zu ihren Gunsten versuchen.
Օ Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch an Sonntagen ge-
춶ffneter Geschfte verlieren die Mglichkeit, zu gesellschaftlich (nicht
betrieblich!) verabredeten Zeiten auszuspannen.
Darum erwartet die Kirche
von den politisch Verantwortlichen
die Verteidigung der berechtigten Freizeit- und Kultur- Interessen
des Gro䶟teils ihrer Brgerinnen und Brger und des Wortlautes
(und Sinnes) des Grundgesetzes, indem sie an der Beibehaltung des
Sonntags- Schutzes keinen Zweifel aufkommen lassen.
Օ von den Wirtschaftstreibenden
die Beschr켤nkung ihrer unternehmerischen Interessen, wo sie sonst
die Ansprche der Menschen auf gemeinsam planbare Freizeit
miachteten.
angehen, neben der Aushhlung der Freizeit der Menschen auch die
des Grundgesetzes zu betreiben.
Օ Verkaufsoffene Sonntage sind der Beginn einer v춶lligen Vereinnahmung
des Sonntags in die Reihe der Arbeitstage, so da Beh߶rden und Frei-
berufler nachziehen mten.
Das Interesse von Handels- Gro쟟betrieben ist nicht das von kleinen
und Familien- Unternehmen. Ihnen wird die letzte geschtzte und
konkurrenzfreie Freizeit genommen. Gleichzeitig knnen Handelsketten
so eine Marktbereinigung zu ihren Gunsten versuchen.
Օ Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch an Sonntagen ge-
춶ffneter Geschfte verlieren die Mglichkeit, zu gesellschaftlich (nicht
betrieblich!) verabredeten Zeiten auszuspannen.
Darum erwartet die Kirche
von den politisch Verantwortlichen
die Verteidigung der berechtigten Freizeit- und Kultur- Interessen
des Gro䶟teils ihrer Brgerinnen und Brger und des Wortlautes
(und Sinnes) des Grundgesetzes, indem sie an der Beibehaltung des
Sonntags- Schutzes keinen Zweifel aufkommen lassen.
Օ von den Wirtschaftstreibenden
die Beschr켤nkung ihrer unternehmerischen Interessen, wo sie sonst
die Ansprche der Menschen auf gemeinsam planbare Freizeit
miachteten.